Die Eingliederung für behinderte Menschen ist eine besondere Leistungsform der Sozialhilfe. Sie sieht Eingliederungshilfeleistungen verschiedener Art vor. Diese gliedern sich in drei große Leistungsbereiche:

· Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
· Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
· Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
· Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Das THERAPIEHAUS leistet ambulante Betreuung im Rahmen der Eingliederungshilfe. Das bedeutet, dass die Beratung, Begleitung und Unterstützung durch unsere Mitarbeiter in der Regel bei dem Betroffenen zu Hause stattfindet.

Beispiele für die Hilfe und Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe:

Gesundheit

· Hilfe bei der Krankheitseinsicht
· Unterstützung bei der Absprache und Durchführung von Arztterminen
· Umgang mit Suchtstoffen
· Entwicklung von Lebensperspektiven
· Hilfe bei der Körperpflege

Wohnen

· Unterstützung bei der Wohnungssuche
· Hilfe bei Umzugsangelegenheiten
· Beratung und Hilfe bei der Wohnraumgestaltung
· Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung

Arbeiten und Beschäftigung

· Begleitung bei der Arbeitsplatzsuche
· Schreiben von Bewerbungen
· Unterstützung bei Konflikten am Arbeitsplatz
· Kontakt Fachdienst Integration

Finanzielle Situation und Behördenangelegenheiten

· Beratung bei der Finanzplanung
· Umgang mit Schulden
· Verwaltung von Unterlagen
· Verstehen von behördlichen Vorgängen

Sozialer Lebensraum/Alltagsbewältigung

· Unterstützung beim Einkaufen
· Teilnahme an Freizeitaktivitäten
· Stabilisierung bzw. Aufbau sozialer Kontakte
· Erlernen von Kulturtechniken (Rechnen, Lesen, Schreiben)

Wer bezahlt die Hilfe?

Soweit die Kosten für die Eingliederungsmaßnahmen nicht aus eigenen Mitteln oder durch Dritte getragen werden können, ist der örtliche bzw. der überörtliche Sozialhilfeträger nach Richtlinien des SGB IX zuständig. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Antragstellung, Finanzierung und Leistungen der Eingliederungshilfe zur Verfügung.

Tel: 04543 – 89 78 303
eingliederung@therapie-sh.de